Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg mit einem zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Investitionen, die die Energieeffizienz verbessern, Emissionen senken, die Tierhaltung verbessern oder den ökologischen Landbau stärken. Auch Vorhaben, die zur nachhaltigen Umgestaltung der Landwirtschaft beitragen, können gefördert werden. Die Förderung läuft über die L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Es gibt unterschiedliche Konditionen für verschiedene Vorhaben. Für Maßnahmen wie Energieeinsparung, Emissionsminderung, gemeinschaftlichen Maschinenkauf, ökologischen Landbau und bessere Tierhaltung gelten Top-Konditionen. Für besondere Zukunftsvorhaben wie Agri-Photovoltaik, Agroforstsysteme, Paludikulturen, Wiedervernässung von Mooren oder die Umstellung auf ökologischen Landbau in den ersten 3 Jahren gelten Premium-Konditionen. Auch Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen können für bestimmte Investitionen Premium-Konditionen erhalten.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Er läuft über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut und wird von dort an die L-Bank weitergeleitet. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für landwirtschaftliche Unternehmen sowie Betriebe aus dem Garten- und Weinbau in Baden-Württemberg. Sie passt besonders gut für Betriebe, die nachhaltig investieren oder ihre Produktion umweltfreundlicher machen wollen. Auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den besseren Konditionen. Für bestimmte Vorhaben können auch Unternehmen ohne KMU-Status antragsberechtigt sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
- Ansprechpunkt
- L-Bank
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Investitionsort in Baden-Württemberg
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus
- Für bestimmte Vorhaben sind auch Unternehmen ohne KMU-Status antragsberechtigt
- Investitionen mit vorgeschriebener Umweltverträglichkeitsprüfung müssen abgeschlossen und genehmigt sein
- Bei Bioenergieprojekten müssen die Nachhaltigkeitskriterien der EU nachweislich erfüllt sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Anteilen an Unternehmen
- Unternehmenskäufe und -übernahmen
- Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten und Betriebskapital
- Erwerb und Anpflanzung einjähriger Pflanzen
- Erwerb von Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
- Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben
- Investitionen zur Erfüllung geltender Unionsnormen
- Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmitteln bei Investitionen in die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden, außer Agri-Photovoltaik-Anlagen
- Investitionen, die über Leasing finanziert werden
- Investitionen für Verkabelungen für Datennetze außerhalb des Privatgrundstücks
- Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen
- Anbieter der Förderung
- L-Bank
- Thema der Förderung
- Landwirtschaft
- Nachhaltigkeit
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.