Zuschuss

LEADER-Richtlinie

Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg regionale Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt regionale Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER. Sie gilt für Projekte, die auf einem regionalen Entwicklungskonzept beruhen. Auch Kooperationsprojekte und bestimmte laufende Ausgaben von Lokalen Aktionsgruppen können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie richtet sich an Vorhaben im ländlichen Raum in Niedersachsen, Bremen und Hamburg.

Gefördert werden zum Beispiel Projekte zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie, Kooperationsprojekte und deren Anbahnung. Dazu gehören auch Ausgaben für Regionalmanagement, Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen, Veranstaltungen, Messen und Vernetzung. Voraussetzung ist unter anderem ein positiver Beschluss des zuständigen Entscheidungsgremiums der LEADER-Region. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Nicht alles kann gefördert werden. Ausgeschlossen sind unter anderem kommunale Pflichtaufgaben, gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen, laufende Betriebskosten, Ersatzinvestitionen und der Kauf von Lebendinventar. Es gelten außerdem Mindestbeträge für kleine Vorhaben. Die genauen Regeln stehen im jeweiligen regionalen Entwicklungskonzept.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Lokale Aktionsgruppen, regionale Partner und andere Träger von Projekten im ländlichen Raum. Sie passt auch für öffentliche und private juristische Personen sowie für natürliche Personen, wenn das regionale Entwicklungskonzept keine weiteren Einschränkungen macht. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, die gemeinsam in einer LEADER-Region umgesetzt werden. Auch für Projekte mit Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit oder Regionalmanagement kann sie passend sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums
    • Vorhaben in einer für die Förderperiode 2023 bis 2027 ausgewählten LEADER-Region
    • Projekt im ländlichen Raum
    • bei Kooperationsprojekten: Vorgaben des regionalen Entwicklungskonzepts jeder beteiligten LAG
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • kommunale Pflichtaufgaben
    • gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen
    • laufende Betriebskosten
    • Ersatzinvestitionen und Ersatzbeschaffungen
    • Kauf von Lebendinventar
    • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Thema der Förderung
    • Umsetzung von LEADER und regionalen Entwicklungsstrategien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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