Zuschuss

Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit

Wenn Sie als Verein oder Verband Projekte anstoßen, um demokratisches Denken zu fördern und Fremdenfeindlichkeit abzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte und Maßnahmen, die Demokratie stärken und Fremdenfeindlichkeit abbauen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann auch für Vorhaben genutzt werden, die andere Förderungen ergänzen, wenn sie zu den Zielen des Landesprogramms passen. Gefördert werden außerdem Projekte, die Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratische Einstellungen verringern sollen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Projekte müssen zu den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit passen. Außerdem sollen die Antragstellenden bei Evaluation, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit mit den beauftragten Stellen zusammenarbeiten. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Der Antrag soll in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es gibt dafür feste Fristen im Jahr. Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Vereine, Verbände und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Sie passt besonders für Vorhaben, die demokratisches Denken stärken und gegen Ausgrenzung, Rassismus und Antisemitismus wirken. Auch Projekte mit überwiegend Teilnehmenden aus Sachsen-Anhalt können passend sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.10. des Vorjahres
    • für Projekte, die im 2. Halbjahr eines Jahres beginnen und nicht durch andere Programme kofinanziert werden: bis zum 30.4. des betreffenden Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • gemeinnütziger Verein, Verband oder Einrichtung mit Sitz beziehungsweise Einrichtung in Sachsen-Anhalt
    • Projekte und Maßnahmen müssen den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit entsprechen
    • aktiver Einsatz für die Werte des Grundgesetzes
    • Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei Evaluation, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
    • mehrheitlich Teilnehmende, die in Sachsen-Anhalt wohnen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Demokratie
    • Vielfalt
    • Weltoffenheit
    • Abbau von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Einstellungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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