Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Vorhaben, die das Kulturgut von Vertriebenen und Geflüchteten bewahren. Auch wissenschaftliche Projekte zu Vertreibung, Eingliederung und Kultur können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Er kann für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, Brauchtumspflege sowie für Anschaffungen und Maßnahmen in Museen, Bibliotheken und Archiven genutzt werden.
Gefördert werden auch Projekte zur Pflege und zum Erhalt von Beständen. Außerdem können Veranstaltungen und Einzelmaßnahmen zur Eingliederung von Spätaussiedlern unterstützt werden. Der Zuschuss kann bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Der Antrag muss bis zum 15.11. für das folgende Jahr gestellt werden. Zuständig ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Vereine, Verbände und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie passt für Menschen und Einrichtungen, die Kulturgut pflegen oder dazu forschen. Auch Vorhaben mit Bezug zu Vertriebenen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern können passend sein. Das Projekt soll in der Regel in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 15.11. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahme dient der Erhaltung des Kulturgutes der Vertreibungs- und Fluchtgebiete
- Austausch und Weiterentwicklung der Kulturleistungen von Vertriebenen und Flüchtlingen
- Wissenschaft und Forschung zur Eingliederung von Vertriebenen
- Kontaktpflege zu Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen in den Herkunftsgebieten
- räumlicher oder inhaltlicher Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern
- Vorhaben wird normalerweise in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt
- Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Beachtung der gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen
- Beachtung der Anforderungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben mit hauptsächlich touristischem Charakter
- Vorhaben mit hauptsächlich geselligem Charakter
- Vorhaben mit hauptsächlich politischem Charakter
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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