Zuschuss

Medizinische Hilfe in Notlagen

Wenn Sie medizinische Hilfen, Beratungen und Behandlungen nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst für Menschen in Notlagen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt medizinische Hilfen, Beratungen und Behandlungen für Menschen in Notlagen. Es geht um Hilfe nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst. Das Land Schleswig-Holstein gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen erreichen, die keinen normalen Zugang zum medizinischen Versorgungssystem haben. Dazu gehören meist Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Der Zuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Die Förderung soll helfen, medizinische Leistungen zu ermöglichen und zu vermitteln. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein. Sie ist auch für Vereine, Verbände, Organisationen sowie andere natürliche oder juristische Personen in Schleswig-Holstein geeignet. Wichtig ist, dass die medizinischen Leistungen zusammen mit Ärztinnen, Ärzten und Apotheken organisiert werden. Die Förderung passt besonders für Vorhaben, die Menschen in Notlagen medizinisch versorgen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bis 4 Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll
    • Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Kreise oder kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein
    • Auch Vereine, Verbände, Organisationen sowie sonstige natürliche oder juristische Personen in Schleswig-Holstein können antragsberechtigt sein
    • Die medizinischen Leistungen müssen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und Apotheken ermöglicht werden
    • Es ist ein fachlich fundiertes Konzept oder eine fachlich fundierte Projektbeschreibung vorzulegen
    • Es müssen Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Kreisen oder kreisfreien Städten geführt werden
    • Ein Einvernehmen über die Fördermaßnahme mit den zuständigen Kreisen oder kreisfreien Städten muss nachgewiesen werden
    • Die mit den Fördermitteln erbrachten Leistungen müssen dokumentiert werden
    • Es muss in geeigneter Form auf die Förderung hingewiesen werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein regulärer Zugang zum medizinischen Leistungssystem ist der typische Förderkontext
    • Die Förderung betrifft normalerweise Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Medizinische Hilfen in Notlagen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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