Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Wenn Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich bestanden haben, können Sie in Thüringen einen Zuschuss, den sogenannten Meisterbonus, erhalten. Dieser beträgt 1.000 Euro pro Absolventin oder Absolvent. Wenn Sie zudem zu den Jahrgangsbesten gehören, können Sie zusätzlich die Meisterprämie von weiteren 1.000 Euro erhalten. Die Anträge müssen über die zuständige Handwerkskammer bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden.
Die Anträge für den Meisterbonus müssen bis zum 31. Mai oder 31. Oktober eines Jahres gestellt werden. Für die Meisterprämie ist der Antrag bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wie zum Beispiel, dass der Wohnsitz oder der Beschäftigungsort in Thüringen liegt und die Prüfung dort abgelegt wurde.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Prüfung in Thüringen abgelegt haben und die Voraussetzungen erfüllen. Besonders profitieren können Jahrgangsbeste Absolventinnen und Absolventen, die zusätzlich zur Meisterprüfung die Meisterprämie beantragen können. Die Zielgruppe sind also alle, die im Handwerk tätig sind und ihre Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist:
- Meisterbonus: bis 31. Mai und 31. Oktober
- Meisterprämie: bis 31. Mai des Folgejahres
- Ansprechpunkt: Thüringer Aufbaubank (TAB)
- Anbieter der Förderung: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
- Thema der Förderung: Meisterbonus und Meisterprämie für Handwerksmeister
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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