Zuschuss

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte. Sie ist als Zuschuss gedacht und wird vom Bundesministerium des Innern über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisiert. Gefördert werden Beratungen und Begleitungen nach sozialpädagogischen Standards sowie ergänzende soziale Gruppenarbeit. Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abdecken. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent ist möglichst vorgesehen.

Anträge müssen über die Zentralstelle des Trägers an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Für das Folgejahr gilt als Frist der 15. November. Wenn eine Organisation zum ersten Mal beauftragt werden soll, muss der Zulassungsantrag bis zum 31. Mai des Vorjahres gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, den Bund der Vertriebenen und vergleichbare bundesweit vertretene Organisationen. Sie richtet sich an Träger, die Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte anbieten oder aufbauen wollen. Wichtig sind Erfahrung in der Beratung, gemeinnützige Ziele und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen. Auch ein bundesweites Angebot und qualifiziertes Personal sind wichtig.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 15. November für das Folgejahr
    • Bei erstmaliger Beauftragung: 31. Mai des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • bundesweites Angebot
    • gemeinnützige Zwecke
    • langjährige praktische Erfahrungen in der Beratung von Zugewanderten
    • Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Stellen
    • Einsatz fachlich und persönlich besonders qualifizierter hauptamtlicher Migrationsberaterinnen und Migrationsberater
    • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und weiteren Trägern
    • projektbezogene Erfolgskontrolle durch Datenerhebung und Auswertung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium des Innern
  • Thema der Förderung
    • Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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