Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt private Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken. Die Förderung ist ein Zuschuss für nichtinvestive Ausgaben. Dazu gehören Ausgaben für Übungen, Ausbildung und Verwaltung. Gefördert werden also laufende Kosten, die bei der Arbeit im Katastrophenschutz entstehen. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Antrag muss bis zum 31.10. des Vorjahres gestellt werden. Zuständig ist die Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für private Hilfsorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die bei Unglücksfällen, öffentlichen Notständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen helfen. Besonders passend ist sie für Landesverbände, die ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz bereits erklärt haben. Auch Mitgliedsverbände können profitieren, wenn der Landesverband die Mittel weiterleitet.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 31.10. des Vorjahres
- Ansprechpunkt
- zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Landesverbände privater Hilfsorganisationen in Nordrhein-Westfalen
- Die Organisation muss ihre Bereitschaft zur Hilfe im Unglücksfall gegenüber dem Land erklärt haben
- Jede Einheit muss mindestens zweifach besetzt sein
- Die Eignung der Einsatzeinheiten oder Wasserrettungszüge muss festgestellt sein
- Der Leistungsstand und Einsatzwert muss durch Übungen nachgewiesen werden
- Das Verhältnis von Übungen und Ausbildung zu Verwaltungsausgaben muss mindestens 60 zu 40 betragen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Wenn die geforderten Besetzungen nicht erreicht werden
- Wenn die Eignung nicht festgestellt wurde
- Wenn das Verhältnis von Übungen und Ausbildung zu Verwaltungsausgaben nicht eingehalten wird
- Anbieter der Förderung
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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