Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Kommunen bei der Entwicklung von Wirtschaftsflächen in Nordrhein-Westfalen. Es geht vor allem um die ökologische, klimagerechte und flächensparende Revitalisierung von alten Brachflächen und wenig genutzten Betriebsflächen. Besonders im nördlichen Ruhrgebiet werden Vorhaben gefördert, vor allem auf Flächen aus Bergbau und Montanindustrie. Gefördert werden zum Beispiel Baureifmachung, Baukosten, Maßnahmen für Klima- und Umweltschutz, Lärmschutz, Begrünung und Ausgaben zur Vermeidung von Versiegelung. Auch Beratung, Machbarkeitsstudien, Projektmanagement, Grunderwerb, Altlastenbeseitigung und Abwasseranlagen können dazugehören. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Er kann fortlaufend eingereicht werden. Das Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2029 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und kommunale Unternehmen oder Einrichtungen, die Wirtschaftsflächen entwickeln wollen. Dazu gehören auch Entwicklungsgesellschaften, wenn die Kommune dort beherrschenden Einfluss hat. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben auf alten Industrie- und Brachflächen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- fortlaufend
- Ansprechpunkt
- Bezirksregierung Münster
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Entwicklungsgesellschaften, auf die die Kommunen beherrschenden Einfluss haben.
- Das Vorhaben muss die im Programm EFRE /JTF NRW vorgesehenen Auswahlkriterien erfüllen.
- Das Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2029 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.
- Vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Beim Umgang mit Brachflächen der Montanindustrie darf das Verursacherprinzip nicht verletzt werden.
- Ausgaben, die vom Verursacher oder seinen Rechtsnachfolgern zu tragen sind, dürfen nicht mit JTF-Mitteln finanziert werden.
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Nachhaltige Entwicklung von Wirtschaftsflächen
- Revitalisierung und Entwicklung von Brachflächen und mindergenutzten Betriebsflächen
- Klima-, Umwelt- und Flächeneffizienz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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