Zuschuss

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit

Wenn Sie Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) aus-, um- oder neu bauen, um die barrierefreie Nutzung herzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Saarland fördert den Aus-, Um- oder Neubau von Bushaltestellen im öffentlichen Personennahverkehr, wenn dadurch eine barrierefreie Nutzung möglich wird. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie gilt für straßengebundene Haltestellen und soll Menschen mit Mobilitätseinschränkungen helfen.

Gefördert werden Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Mobilitätsstrategie des Saarlandes. Der Zuschuss beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, schriftlich oder digital.

Bei der Planung und Umsetzung müssen die anerkannten Regeln der Technik beachtet werden. Außerdem muss der Leitfaden für barrierefreie Bushaltestellen im Saarland eingehalten werden. Für jedes Vorhaben sind Stellungnahmen von beteiligten Stellen vorzulegen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Städte, Gemeinden und Landkreise im Saarland. Sie ist besonders passend, wenn Haltestellen für viele Fahrgäste wichtig sind und in der Nähe Einrichtungen für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen. Auch Vorhaben, die schnell barrierefrei erreichbar sein sollen, passen gut zu dieser Förderung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise.
    • Es muss ein hohes Fahrgastaufkommen nachweisbar sein.
    • Das ÖPNV-Angebot muss im Vergleich zu anderen Haltestellen im Gebiet hoch bewertet sein.
    • Im Einzugsbereich der Haltestelle müssen soziale Bedarfsschwerpunkte vorhanden sein.
    • Die Haltestelle muss spätestens in den nächsten 3 Jahren barrierefrei erreichbar sein.
    • Die Haltestelle muss als allgemein dringlich eingestuft sein.
    • Die anerkannten Regeln der Technik und der Leitfaden für barrierefreie Bushaltestellen im Saarland müssen beachtet werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe im Text.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
  • Thema der Förderung
    • Barrierefreier Aus-, Um- oder Neubau von Bushaltestellen im öffentlichen Personennahverkehr

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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