Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Saarland fördert Maßnahmen für mehr Radverkehr und bessere Mobilität mit dem Fahrrad. Es geht um Investitionen und Modellprojekte, die den Alltag mit dem Rad einfacher und sicherer machen. Dazu gehören zum Beispiel Pedelecs, Cargobikes, Fahrradabstellanlagen, Ladeeinrichtungen und Reparatur- oder Servicestationen. Auch innovative Konzepte mit Pilotcharakter und Radverkehrskonzepte können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Gefördert werden nur Vorhaben, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Maßnahme muss vor Beginn beantragt werden. Der Antrag kann digital oder schriftlich gestellt werden. Die Frist ist der 30. September des jeweiligen Haushaltsjahres.
Die Förderung soll den Radverkehr, die Elektrofahrrad-Mobilität und die dazugehörige Infrastruktur stärken. Sie richtet sich auf praktische Verbesserungen im Alltag und auf neue Ideen mit Modellcharakter. Für einzelne Vorhaben gelten unterschiedliche Förderbedingungen und Höchstgrenzen. Es gibt auch Mindestbeträge, ab denen eine Förderung möglich ist.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Stellen, Bildungseinrichtungen, Vereine und weitere Träger, die Radverkehr verbessern wollen. Auch private und öffentliche Personen oder Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland können je nach Vorhaben antragsberechtigt sein. Besonders passend ist sie für Projekte mit konkretem Nutzen für Radfahrende, zum Beispiel an Schulen, Hochschulen oder Freizeiteinrichtungen. Auch für innovative Pilotprojekte im Bereich Mobilität kann sie interessant sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 30. September des jeweiligen Haushaltsjahres
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- je nach Vorhaben unterschiedliche Mindestanforderungen
- bei Fahrradabstellanlagen mindestens 6 Stellplätze an einer Bildungs- oder Freizeiteinrichtung
- Ladeeinrichtungen öffentlich zugänglich und/oder an besonderen touristischen Orten und/oder an Schul- oder Hochschulstandorten
- Cargobikes mit standardisierten Sonderaufbauten und für mindestens 50 kg Zuladung sowie mindestens 150 kg zulässigem Gesamtgewicht
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kauf von Pedelecs oder Cargobikes zur entgeltlichen Weitervermietung
- gebrauchte oder selbstgebaute Cargobikes
- Schwerlastfahrräder mit weniger als 50 kg Zuladung oder weniger als 150 kg zulässigem Gesamtgewicht
- Cargobikes, deren Transportfläche nur aus einem Gepäckträger besteht oder hauptsächlich als Werbefläche genutzt wird
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Thema der Förderung
- Nachhaltige Mobilität im Saarland
- Förderung des Radverkehrs
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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