Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Saarland den Ausbau und die Verbesserung von Radwegen und anderen Anlagen für den Radverkehr in Städten und Gemeinden. Grundlage ist ein Sonderprogramm des Bundes, das im Saarland über die nachhaltige Mobilitätsstrategie umgesetzt wird. Gefördert werden zum Beispiel neue, umgebaute oder ausgebaute Radwege, Fahrradstraßen, Radfahrstreifen, Knotenpunkte und Abstellanlagen für Fahrräder und Lastenräder. Auch Planungsleistungen Dritter können dazugehören. Außerdem sind Maßnahmen möglich, die den Verkehrsfluss für den Radverkehr verbessern. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Je nach Fall kann sie bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent und bei besonderem Landesinteresse bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Maßnahme muss technisch einwandfrei sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Außerdem soll sie in ein integriertes Verkehrskonzept oder mindestens in ein Radverkehrskonzept beziehungsweise Radnetz passen. Die Investition muss eine eigene Bedeutung für den Verkehr haben und vor allem für den Berufs- oder Alltagsverkehr sinnvoll sein. Die Infrastruktur muss dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig betrieben und unterhalten werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, die ihr Radverkehrsnetz ausbauen oder verbessern wollen. Dazu gehören Städte, Gemeinden und Landkreise. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die den Alltagsradverkehr stärken und die Sicherheit für Radfahrende erhöhen. Auch Projekte mit gutem Nutzen für den Verkehr vor Ort können gefördert werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise.
- Die Maßnahmen müssen bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
- Das Vorhaben muss in ein integriertes Verkehrskonzept oder mindestens in ein Radverkehrskonzept beziehungsweise Radnetz passen.
- Die Investition muss eine eigene Verkehrsbedeutung haben, vor allem für Berufs- oder Alltagsverkehre.
- Es muss eine positive Prognose zum Verlagerungspotenzial geben.
- Die Infrastruktur muss dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig betrieben und unterhalten werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen
- Investitionen, die ausschließlich touristischen Verkehren dienen oder zu dienen bestimmt sind
- Fahrradabstellanlagen an Bildungseinrichtungen, deren Träger die Kommune ist
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Thema der Förderung
- Ausbau und Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Saarland
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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