Zuschuss

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen

Wenn Sie Vorhaben planen, um Verkehrsträger effizient zu verknüpfen und so zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben im Saarland, die verschiedene Verkehrsträger besser miteinander verbinden. Ziel ist eine nachhaltige Verkehrswende und mehr gute Verknüpfung im Alltag. Gefördert werden vor allem Infrastrukturvorhaben an Mobilitätsstationen und Verknüpfungspunkten.

Es geht zum Beispiel um Neubau, Umbau, Ausbau oder Erweiterung von Mobilitätsstationen. Dazu können auch Gestaltungselemente, bessere Aufenthaltsqualität und Ladepunkte für E-Roller und Personenkraftwagen gehören. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Der Zuschuss kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Pro Mobilitätsstation sind höchstens 1,5 Millionen Euro zuwendungsfähige Ausgaben möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsinfrastrukturunternehmen in kommunaler Trägerschaft und Kommunen. Sie richtet sich an Stellen, die Mobilitätsstationen oder ähnliche Verknüpfungspunkte planen oder ausbauen wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die mehrere Verkehrsmittel an einem Ort verbinden. Auch Projekte mit Fokus auf Barrierefreiheit und bessere Nutzung im Alltag können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kostenfreie Bereitstellung der Mobilitätsstation für Nutzende
    • barrierefreie Erreichbarkeit oder Umsetzung der Barrierefreiheit innerhalb von 3 Jahren
    • Bedarf muss durch Messungen, Planungen, städtebauliche Konzepte oder belastbare Prognosen belegt werden
    • Ausstattung mit Grundelementen wie Fahrplan, Umgebungsplan, Uhr, Tarifinformation, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung, Witterungsschutz und Fahrradabstellmöglichkeiten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Verknüpfungsanlagen mit dem Radverkehr
    • Rückbaumaßnahmen
    • Ersatzinvestitionen
    • Fotovoltaikanlagen auf Abstellanlagen zur Energieversorgung mit Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
  • Thema der Förderung
    • nachhaltige Mobilität
    • Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen
    • Mobilitätsstationen und Verknüpfungspunkte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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