Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung für Nahverkehrsfinanzierung unterstützt kommunale und private Busunternehmen beim Kauf oder der Nachrüstung von umweltfreundlichen und barrierefreien Linienbussen. Dazu zählen Elektrobusse, Brennstoffzellenbusse und Plug-in-Hybridbusse. Auch Bürgerbusse können gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Förderkategorie, der Größe und der Ausstattung des Busses ab.
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Antragstellung erfolgt in mehreren Stufen, und die Antragsfrist für das Jahr 2027 endet am 31. Oktober 2026.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kommunale und private Busunternehmen, die umweltfreundliche und barrierefreie Busse anschaffen oder nachrüsten möchten. Auch ehrenamtliche Organisationen, die Bürgerbusse betreiben, können von dieser Förderung profitieren. Die Zielgruppe umfasst somit sowohl gewerbliche als auch gemeinnützige Verkehrsunternehmen.
Kerndaten
- Anbieter der Förderung: L-Bank
- Antragsfrist: 31.10.2026 (für das Jahr 2027)
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Liniengenehmigungen nach § 42, § 43 oder § 44 PBefG
- Umweltfreundliche und barrierefreie Busse
- Mögliche Ausschlusskriterien: Keine spezifischen Ausschlusskriterien angegeben.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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