Zuschuss

Naturerlebnisräume

Wenn Sie einen Naturerlebnisraum in Ihrer Kommune entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Anlage oder Einrichtung von Naturerlebnisräumen. Dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Planung, Information, Wege, Lernorte, Begrünung und Maßnahmen zum Schutz von Naturbereichen. Auch barrierefreie Bereiche können unterstützt werden. Der Zuschuss beträgt meist bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für bestimmte Maßnahmen kann der Satz höher sein.

Ein Antrag muss über die zuständige untere Naturschutzbehörde gestellt werden. Zuständig ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Der Antrag für das laufende Kalenderjahr muss bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres eingehen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Naturerlebnisräumen in Schleswig-Holstein. Sie richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Besonders passend ist sie für Vorhaben in Kommunen, wenn ein Naturerlebnisraum neu entwickelt oder verbessert werden soll. Wichtig ist, dass der Naturerlebnisraum anerkannt ist oder die Anerkennung in Aussicht steht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens am 30.9. des laufenden Haushaltsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger eines Naturerlebnisraumes in Schleswig-Holstein
    • Naturerlebnisraum ist anerkannt oder Anerkennung ist in Aussicht gestellt
    • Nutzung, Verkehrssicherheit und Unterhaltung der Anlagen sind gesichert
    • Vorhaben steht anderen Planungen nicht entgegen
    • Mittel Dritter sollen vorrangig genutzt werden
    • diskriminierungsfreier öffentlicher Zugang ist gewährleistet
    • Einrichtungen sind möglichst barrierefrei gestaltet
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Anerkennung des Naturerlebnisraumes und keine Aussicht auf Anerkennung
    • andere Planungen der Gemeinde oder überörtliche Planungen stehen dem Vorhaben entgegen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • Thema der Förderung
    • Naturerlebnisräume

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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