Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt innovative Vorhaben für nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Mobilität und Logistik in Nordrhein-Westfalen. Es geht um Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, die neue Lösungen für Schiene, Straße, Wasser oder Luft entwickeln oder erproben. Die Vorhaben sollen einen hohen Nutzen für Nordrhein-Westfalen haben und sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoll sein.
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Besonders gefördert werden kooperative Projekte mit mehreren Partnern. Dazu gehören zum Beispiel neue vernetzte Mobilitäts- und Logistiklösungen, klimafreundliche Technologien, automatisierte und vernetzte Mobilität, digitale Mobilitätsdaten sowie intelligente Verkehrsmanagementsysteme.
Das Antragsverfahren läuft in zwei Schritten. Zuerst wird eine Projektskizze zu festen Terminen eingereicht. Wenn diese positiv bewertet wird, kann danach der eigentliche Antrag gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen und weitere Organisationen, die an neuen Mobilitäts- oder Logistiklösungen arbeiten. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Innovationscharakter und mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Auch Kooperationen zwischen mehreren Partnern sind ausdrücklich erwünscht. Großunternehmen können nur zusammen mit kleinen oder mittleren Unternehmen gefördert werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 5.7.2023
- 30.4.2024
- 23.1.2025
- Ansprechpunkt
- Innovationsförderagentur NRW
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben muss innovativ und umsetzungsorientiert sein
- Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein
- Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, außer Vorplanungen und Marktanalysen
- Vorhaben muss im Einklang mit der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen
- Vorhaben muss vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden
- bei Digitalisierung von Mobilitätsdaten müssen offene Standards und offene, standardisierte Schnittstellen genutzt werden
- ausreichende finanzielle Mittel und ordnungsgemäße Geschäftsführung müssen nachgewiesen werden
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben mit bereits erreichter Marktreife
- Vorhaben, die nicht klar von anderen staatlich geförderten Vorhaben abgrenzbar sind
- Großunternehmen ohne Kooperation mit kleinen oder mittleren Unternehmen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- nachhaltige, ökonomisch sinnvolle Mobilität und Logistik
- Forschung, Entwicklung und Innovation
- neue Mobilitäts- und Logistiklösungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.