Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Bayern unterstützt den Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr. Unternehmen können dafür einen Zuschuss bekommen, wenn sie ihre Fahrzeugflotte elektrifizieren möchten. Gefördert werden vor allem Anschaffung, Aufbau, Installation, Modernisierung oder Erweiterung von Ladepunkten sowie der nötige Netzanschluss und die Montage. Die Förderung gilt für bestimmte Ladepunkte in Bayern und wird über einzelne Förderaufrufe vergeben.
Die Höhe des Zuschusses hängt von den Ausgaben und der Ladeleistung ab. In der Regel beträgt der Zuschuss 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine und mittlere Unternehmen kann der Fördersatz höher sein. Es gibt außerdem Höchstbeträge pro Ladepunkt, pro Netzanschluss und pro Antrag.
Der Antrag muss über das elektronische Formularsystem des zuständigen Projektträgers gestellt werden. Die genauen Termine stehen in den jeweiligen Förderaufrufen. Vor dem Start des Vorhabens darf noch nicht mit der Umsetzung begonnen werden. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss später für mindestens drei Jahre betrieben werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die im Gütertransport tätig sind und in Bayern eine eigene Ladeinfrastruktur für elektrische Lastfahrzeuge aufbauen wollen. Besonders interessant ist sie für Betriebe mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Auch kleine und mittlere Unternehmen können profitieren, weil für sie ein höherer Fördersatz möglich ist. Geeignet ist die Förderung vor allem für Vorhaben mit fest installierten, nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Die Frist wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.
- Ansprechpunkt
- Projektträger Bayern
- Bayern Innovativ GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern
- Tätigkeit im Bereich Gütertransport
- Aufbau und Inbetriebnahme durch Fachunternehmen
- Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben
- Inbetriebnahme der Ladepunkte spätestens 18 Monate nach dem Zuwendungsbescheid
- Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur für mindestens 3 Jahre
- Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
- Neubau, Umbau oder Gestaltung von Stellplätzen, Wegen, Zufahrten oder Gebäuden
- Leasing oder Miete von Ladeinfrastruktur
- Betrieb, Wartung oder sonstige laufende Kosten
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Thema der Förderung
- Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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