Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Thüringen fördert familienentlastende Dienste mit einem Zuschuss. Gefördert werden sozialpädagogische Angebote und Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung betreuen und ihre Angehörigen entlasten. Dazu gehören zum Beispiel Betreuung im privaten Bereich, Wochenendbetreuung, Hilfe im Haushalt, Freizeitangebote sowie Beratung und Begleitung. Auch Eltern- und Selbsthilfegruppen können unterstützt werden.
Die Förderung hilft dabei, eine niedrigschwellige Betreuung für Menschen mit Behinderung aufrechtzuerhalten. Sie umfasst Sachausgaben und Personalausgaben für hauptberufliche Fachkräfte. Für Personalausgaben kann der Zuschuss bis zu 60 Prozent betragen. Für Sachausgaben sind maximal 5.000 Euro je familienentlastendem Dienst möglich.
Der Antrag muss bis zum 31.10. für das folgende Jahr gestellt werden. Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von familienentlastenden Diensten, die Angebote für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige durchführen. Sie richtet sich an Organisationen, die solche Dienste dauerhaft und fachlich qualifiziert anbieten wollen. Besonders passend ist sie für Träger, die Personal und Sachkosten für diese Arbeit finanzieren müssen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 31.10. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Bedarf für das Angebot muss gedeckt werden
- mindestens 1 Fachkraft muss hauptberuflich und verantwortlich beschäftigt sein
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen persönlich geeignet sein und die nötigen Fertigkeiten haben
- Fachkräfte müssen entsprechend qualifiziert sein
- Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
- mögliche Ausschlusskriterien
- zeitlicher Betreuungsaufwand pro Familie und behindertem Angehörigen soll normalerweise 15 Stunden im Monat beziehungsweise 180 Stunden im Jahr nicht überschreiten
- Anbieter der Förderung
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Thema der Förderung
- Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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