Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung können gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen Geld für Investitionen in Sportstätten bekommen. Es geht um ein zinsgünstiges Darlehen für den Erhalt, den Ausbau und die Modernisierung von Sportstätten. Gefördert werden zum Beispiel Grunderwerb, Baukosten, Außenanlagen, Erstausstattung und Planungskosten. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zuständig ist die Hausbank, die den Antrag weiterleitet.
Das Darlehen kann bis zu 10 Millionen Euro betragen und hat eine Laufzeit von 5 bis 30 Jahren. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanziert werden. Eine Aufstockung ist möglich. Zusätzlich gibt es eine Haftungsentlastung für die Hausbank.
Nicht gefördert werden bestimmte Vorhaben, zum Beispiel Kunstrasenplätze und andere Sportflächen mit bestimmten Füllmaterialien aus Gummigranulat. Auch Neubauten sowie energetische Modernisierungen und Sanierungen von Anlagen mit fossilen Brennstoffen als Hauptenergieträger sind ausgeschlossen. Bereits abgeschlossene Vorhaben können nicht nachträglich finanziert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Sportorganisationen, die in ihre Sportstätten investieren wollen. Sie richtet sich an Organisationen in Nordrhein-Westfalen, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen oder in einer zuständigen Untergliederung sind. Das Vorhaben muss einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen. Besonders passend ist die Förderung für Neubau, Ausbau, Modernisierung, Sanierung oder den Erwerb von Sportanlagen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Hausbank
- NRW.BANK
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- gemeinnützige Sportorganisation
- Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen oder in einer zuständigen Untergliederung
- Investition dient einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck
- Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kunstrasenplätze und andere Sportflächen mit Gummigranulat aus Altreifen oder Neugummi als Füllmaterial
- Neubaumaßnahmen
- energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Anlagen mit fossilen Brennstoffen als primärem Energieträger
- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Anbieter der Förderung
- NRW.BANK
- Thema der Förderung
- Sportstätteninfrastruktur
- Investitionen in Sportstätten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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