Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben in Bayern, bei denen Pflegeplätze oder Begegnungsstätten neu geschaffen, umgebaut, modernisiert oder ersetzt werden. Ziel ist es, pflegerische Angebote näher am Wohnumfeld zu schaffen, damit Menschen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Gefördert werden unter anderem Plätze für Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, palliative Pflege, Tages- und Nachtpflege sowie barrierefreie Begegnungsstätten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Ein Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Es gibt keine Garantie auf Förderung, weil nur Mittel im Rahmen des verfügbaren Haushalts eingesetzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger und Einrichtungen, die Pflegeplätze oder Begegnungsstätten in Bayern planen oder anpassen wollen. Sie richtet sich an Vorhaben, die demenzsensibel, barrierefrei und am sozialen Nahraum ausgerichtet sind. Auch Projekte in stationären Einrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder für Menschen mit Behinderung können passen. Wichtig ist, dass ein konkreter Bedarf nachgewiesen wird und die Planung bereits weit genug fortgeschritten ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für Einrichtungen der Dauerpflege und kombinierte Anträge: 31. Oktober des jeweiligen Vorjahres
- Für alle anderen Anträge: spätestens 31. Oktober des laufenden Förderjahres
- Ansprechpunkt
- Bayerisches Landesamt für Pflege
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Bedarf an Pflegeplätzen oder Begegnungsstätten muss nachgewiesen werden
- Sozialräumliche Planung muss vorliegen
- Fachliches Konzept muss vorliegen
- Bauliche Planung muss abgeschlossen sein
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben
- Bei Umbau oder Modernisierung muss sonst ein Pflegeplatz ersatzlos wegfallen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben, die bereits begonnen wurden
- Umbau oder Modernisierung ohne Nachweis, dass sonst ein Pflegeplatz ersatzlos wegfallen würde
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Thema der Förderung
- Investive Förderung von Pflegeplätzen und von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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