Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung. Es geht darum, Berliner Unternehmen im Ausland besser sichtbar zu machen und ausländische Unternehmen als Investoren nach Berlin zu holen. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Gefördert werden zum Beispiel Gemeinschaftsprojekte, Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen, Standortpräsentationen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops, Informationsveranstaltungen und Unternehmensdelegationsreisen. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen, höchstens aber 150.000 Euro je Einzelmaßnahme. Der Antrag wird online über das Kundenportal der Investitionsbank Berlin gestellt.
Für bestimmte Messe- und Ausstellungsmaßnahmen gelten besondere Fristen. Anträge für Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände im Landesmesseplan müssen spätestens 12 Wochen nach Bekanntmachung des Landesmesseplans eingehen. Andere Maßnahmen müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn beantragt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz in Berlin, zum Beispiel Kammern, Verbände und Branchennetzwerke. Sie ist besonders passend, wenn diese gemeinsam Projekte planen, die Berliner Unternehmen international besser vernetzen oder neue Kontakte im Ausland schaffen. Auch Maßnahmen mit mehreren kleinen und mittleren Unternehmen oder mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können passen. Messegesellschaften werden nicht gefördert.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände im Landesmesseplan: spätestens 12 Wochen nach Bekanntmachung des Landesmesseplans
- Für andere Maßnahmen: spätestens 6 Wochen vor Beginn
- Ansprechpunkt
- Investitionsbank Berlin (IBB), Kundenzentrum Wirtschaft
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragstellende sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin
- Es liegt ein aussagefähiges Gesamtkonzept mit Beschreibung der Einzelmaßnahmen und ihrer Ziele vor
- An der Maßnahme nehmen normalerweise nicht weniger als 5 kleine und mittlere Unternehmen oder Wissenschafts- oder Forschungseinrichtungen teil
- Die Maßnahme bezieht sich vorrangig auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland
- mögliche Ausschlusskriterien
- Messegesellschaften werden nicht gefördert
- Anbieter der Förderung
- Investitionsbank Berlin (IBB)
- Land Berlin
- Thema der Förderung
- Internationalisierung von Berliner Unternehmen
- Akquisition ausländischer Unternehmen als Investoren
- Gemeinschaftsprojekte, Messen, Ausstellungen, Standortpräsentationen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops, Informationsveranstaltungen und Unternehmensdelegationsreisen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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