Zuschuss

Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen

Wenn Sie in Thüringen zeitgenössische, innovative Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur verwirklichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen fördert jährlich zeitgenössische und innovative Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur. Gefördert werden Vorhaben mit landesweiter, überregionaler oder internationaler Wirkung sowie Projekte mit Modellcharakter. Die Förderung umfasst verschiedene Sparten wie Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Medienkunst, Musik und Literatur. Ziel ist es, künstlerische Qualität zu fördern, den künstlerischen Nachwuchs zu unterstützen, kulturelle Vielfalt zu stärken, Netzwerke zu bilden sowie kulturelle Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Portal der Kulturstiftung. Dabei müssen Projektidee, ausführliche Beschreibung, Zeitplan, Kooperationspartner sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden. Auch Nachweise über andere Förderungen und gegebenenfalls Vertretungsberechtigungen sind erforderlich. Die Anträge werden von Fachjurys geprüft, die Empfehlungen an den Vorstand geben, welcher die endgültige Entscheidung trifft.

Die Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und wird individuell festgelegt. Anträge können jährlich vom 1. Juli bis zum 1. Oktober für das folgende Jahr eingereicht werden. Die Förderbescheide werden in der Regel bis Ende Dezember versendet.

Die Förderung unterstützt insbesondere Projekte, die zur kulturellen Vielfalt beitragen, regionale Benachteiligungen ausgleichen oder die kulturelle Bildung fördern. Sie richtet sich an innovative und zeitgenössische Kunst- und Kulturvorhaben mit nachhaltiger Wirkung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Künstlerinnen und Künstler, Kulturinitiativen, Vereine und Institutionen, die in Thüringen innovative Projekte im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur realisieren wollen. Sie richtet sich an Antragstellende, die landesweit oder darüber hinaus wirksam sein möchten und Wert auf künstlerische Qualität und kulturelle Vielfalt legen. Auch Projekte mit Modellcharakter oder solche, die den künstlerischen Nachwuchs fördern, profitieren von der Förderung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 1. Juli bis 1. Oktober (für das Folgejahr)
  • Ansprechpunkt: Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler oder internationaler Wirkung oder Modellcharakter
    • hohe künstlerische Qualität
    • Förderung des künstlerischen Nachwuchses
    • künstlerische und kulturelle Vielfalt
    • Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken
    • kulturelle Bildung und Teilhabe
    • Ausgleich regionaler Benachteiligung
  • Anbieter der Förderung: Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
  • Thema der Förderung: zeitgenössische Kunst und Kultur in Thüringen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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