Zuschuss

Psychosoziale Prozessbegleitung

Wenn Sie Opfer von Straftaten in Niedersachsen im Verlauf des Strafprozesses psychosozial unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Angebote der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen. Sie richtet sich an Einrichtungen, die Opfer von Straftaten während eines Strafprozesses psychosozial begleiten. Gefördert werden Personalausgaben für Fachkräfte, die diese Begleitung durchführen. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt.

Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personalausgaben betragen. Für jede eingesetzte Fachkraft gelten Höchstgrenzen. Bei bis zu 0,5 Arbeitskraftanteilen sind höchstens 6.000 Euro möglich, bei mehr als 0,5 Arbeitskraftanteilen höchstens 12.000 Euro. Die Förderung ist jeweils auf maximal ein Jahr begrenzt.

Anträge werden beim Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen gestellt. Die Förderung ist an bestimmte fachliche und organisatorische Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören unter anderem Qualifikation, Strukturvorgaben und Berichtspflichten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Opferhilfeeinrichtungen und andere juristische Personen, die psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen anbieten oder aufbauen wollen. Sie passt besonders für Träger, die dafür Fachkräfte beschäftigen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können. Auch Einrichtungen, die kostenlose Angebote für Betroffene bereitstellen, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
    • Sitz in Niedersachsen
    • Kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung wird eingerichtet oder bereits angeboten
    • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
    • Nachweis der Qualifikation der eingesetzten Personen
    • Erfüllung der strukturellen Anforderungen
    • Führung einer Statistik und eines Sachberichts
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Justizministerium
  • Thema der Förderung
    • Psychosoziale Prozessbegleitung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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