Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm unterstützt Infrastrukturvorhaben in Nordrhein-Westfalen. Es geht um Projekte, die Beschäftigung und Einkommen sichern oder schaffen, Standortnachteile ausgleichen und den Wandel zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft fördern. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Gefördert werden vor allem Vorhaben rund um wirtschaftsnahe Infrastruktur und Tourismusinfrastruktur. Dazu gehören zum Beispiel die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, die Anbindung von Gewerbebetrieben, Einrichtungen für den Tourismus, Gewerbezentren, Einrichtungen der beruflichen Bildung, Hafeninfrastruktur, Forschungsinfrastruktur sowie Planungs- und Beratungsleistungen. Auch integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement und weitere Maßnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität können gefördert werden.
Die Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Bescheid beginnen und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Für investive Maßnahmen gelten außerdem Bindungsfristen und weitere Vorgaben zur Nutzung und Finanzierung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Infrastrukturmaßnahmen, zum Beispiel Gemeinden, Gemeindeverbände und andere nicht auf Gewinn ausgerichtete Träger. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen profitieren. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit regionalem Nutzen und für Projekte, die die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort stärken.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben dient der Sicherung oder Schaffung von Beschäftigung und Einkommen
- Vorhaben gleicht Standortnachteile aus
- Vorhaben unterstützt den Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
- Träger verfügt über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen
- Geförderte Infrastruktur ermöglicht einen diskriminierungsfreien Nutzerzugang
- Bei größeren Vorhaben kann eine Kosten-Nutzen-Analyse nötig sein
- Maßnahmen mit interkommunaler Trägerstruktur oder mit privater Finanzierung werden vorrangig gefördert
- mögliche Ausschlusskriterien
- Beginn des Vorhabens vor Bewilligung
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung nicht nachgekommen sind
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Wirtschaftsnahe Infrastruktur
- Tourismusinfrastruktur
- Regionalentwicklung
- Mobilität
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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