Zuschuss

Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)

Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich: Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von anwendungsnaher, transferrelevanter Forschungsinfrastruktur einschließlich Forschungsbauten, transferrelevante Forschungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen aus den vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen und Forschungsvorhaben in den Strukturwandelgebieten.  Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Dienstleistungen), Ausstattungs- und Geräteinvestitionen, Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten oder Gerätegruppen, (mehrere Geräte) im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben, kleine Baumaßnahmen, die dem Einbau geförderter Geräte dienen, sowie große Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ( IB ).

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang. Unterstützt werden zum Beispiel der Bau, Ausbau und die Ausstattung von Forschungsinfrastruktur sowie Forschungsprojekte mit praktischem Bezug. Auch Forschungsvorhaben in Gebieten des Strukturwandels können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Er kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Gefördert werden Ausgaben, die direkt mit dem Vorhaben zusammenhängen. Dazu gehören Personalkosten, Sachkosten, sonstige Ausgaben wie Dienstleistungen sowie Investitionen in Geräte und Ausstattung. Auch kleinere Baumaßnahmen für den Einbau geförderter Geräte und größere Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich sind möglich. Der Antrag wird über das Kundenportal bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Besonders passend ist sie für Einrichtungen, die anwendungsnahe Forschung mit Bezug zur Praxis durchführen. Auch Vorhaben in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen können unterstützt werden. Wichtig ist, dass die Forschung nicht wirtschaftlich genutzt wird und keine Grundlagenforschung ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt
    • Die Forschung muss einen Anwendungsbezug haben
    • Die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur darf nicht wirtschaftlich genutzt werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Grundlagenforschung
    • Wirtschaftliche Nutzung der geförderten Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Forschung und Entwicklung
    • Forschungsinfrastruktur
    • Forschungsprojekte mit Unternehmen
    • Forschung in Strukturwandelgebieten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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