Zuschuss

Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (FRL gebundener Mietwohnraum – FRL gMW)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Sachsen. Sie können dafür einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen schaffen oder anpassen. Gefördert werden zum Beispiel Neubau, Modernisierung, Nutzungsänderung, Erweiterung von Gebäuden und die Anpassung von Wohnraum an neue Wohnbedürfnisse. Auch der Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung kann gefördert werden.

Die Förderung ist an feste Regeln gebunden. Der Wohnraum muss für einen bestimmten Zeitraum preisgebunden und nur an berechtigte Haushalte vermietet werden. Außerdem gelten Vorgaben zur Miethöhe und zur Wohnungsgröße. Für bestimmte Vorhaben ist nur eine Förderung möglich, wenn ein wesentlicher Bauaufwand vorliegt.

Anträge stellen nicht die Eigentümerinnen und Eigentümer direkt bei der Sächsischen Aufbaubank, sondern zuerst bei der zuständigen Gemeinde. Die Gemeinde leitet den Antrag weiter. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer, die Mietwohnraum schaffen oder modernisieren wollen und dabei an soziale Vorgaben gebunden sind. Sie richtet sich auch an Gemeinden, die solche Vorhaben unterstützen und Fördermittel weiterleiten. Besonders geeignet ist sie für Projekte, mit denen einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum versorgt werden sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Gemeinden: bis zum 31.10. für das folgende Jahr
    • Eigentümerinnen und Eigentümer: Frist wird von der Gemeinde festgelegt
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Neubau, Modernisierung, Nutzungsänderung, Erweiterung oder Wohnraumanpassung
    • Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung
    • Vorhaben in der Fördergebietskulisse Dresden und Leipzig
    • Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
    • Einhaltung von Mietpreisbindung und Belegungsrechten
    • bei Modernisierung, Nutzungsänderung, Erweiterung oder Wohnraumanpassung: wesentlicher Bauaufwand von mindestens 600,00 Euro je Quadratmeter
    • Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • kein Beginn des Vorhabens vor Antragstellung
    • keine Provisionen für Vermittlung und Vermietung während der Dauer des Belegungsrechts
    • keine Abhängigkeit der Vermietung von ungeeigneten Räumen wie Kellerräumen oder Garagen
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Thema der Förderung
    • Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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