Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Hamburg können private Schulträger, die Ausbildungen in Physiotherapie und Ergotherapie anbieten, einen Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss beträgt monatlich 450 Euro für jeden geförderten Ausbildungsplatz. Die Schülerinnen und Schüler müssen während ihrer gesamten Ausbildung von Schulgeldzahlungen befreit werden. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen die Schulträger bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Bereitstellung der Schulplätze in Hamburg und die Einhaltung geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse.
Die Anträge für die Förderung müssen jährlich bis zum 30. Juni bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Die Förderung soll dazu beitragen, die Ausbildung in diesen Bereichen zu unterstützen und die finanziellen Belastungen für die Schülerinnen und Schüler zu reduzieren.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für private Schulträger in Hamburg, die staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Physiotherapie und Ergotherapie betreiben. Sie richtet sich an Einrichtungen, die ihren Schülerinnen und Schülern eine schulgeldfreie Ausbildung anbieten möchten und die finanziellen Mittel benötigen, um dies zu realisieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: jährlich bis zum 30. Juni
- Ansprechpunkt: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration | poststelle@soziales.hamburg.de
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Bereitstellung der Schulplätze in Hamburg
- Keine Erhebung von Schulgeld oder Prüfungsgebühren für den ersten Prüfungsdurchgang
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und ordnungsgemäße Geschäftsführung
- Anbieter der Förderung: Freie und Hansestadt Hamburg
- Thema der Förderung: Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen für Physiotherapie und Ergotherapie
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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