Darlehen, Zuschuss

Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen

Wenn Sie ein Neubauvorhaben für sozialen Wohnraum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Baudarlehen und einen Zinszuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Neubau von Mietwohnungen für Menschen mit geringem Einkommen in Hessen. Sie richtet sich an Vorhaben, bei denen neuer sozialer Wohnraum dauerhaft vermietet werden soll. Es können ein zinsgünstiges Baudarlehen und ein Zinszuschuss beantragt werden. Gefördert werden auch der Ersterwerb von neu gebauten Wohnungen, wenn diese zur Vermietung bestimmt sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden, zum Beispiel an Mietpreis- und Belegungsbindungen. Außerdem gibt es zusätzliche Zuschläge, etwa für rollstuhlgerechte Wohnungen, Gemeinschaftsräume oder Aufzüge. Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen. Zuerst wird das Bauprojekt zu festgelegten Terminen angemeldet. Danach folgt der eigentliche Antrag über die zuständige Wohnungsbauförderstelle.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bauherren, die in Hessen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen schaffen wollen. Sie passt für natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Wichtig ist, dass ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • jährlich festgelegte Termine für die Anmeldung des Bauprojekts in der ersten Stufe
  • Ansprechpunkt
    • zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Neubau von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung
    • Ersterwerb von neu gebauten, zur Vermietung bestimmten Wohnungen
    • mindestens 4 Wohneinheiten im Gebäude
    • geeigneter Baugrundstück vorhanden
    • Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten
    • Kommune beteiligt sich mit mindestens 10.000 Euro je Wohneinheit an der Finanzierung
    • nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum
    • Mietpreis- und Belegungsbindungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Förderung für Teile von Wohnungen
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Thema der Förderung
    • sozialer Mietwohnraum
    • Neubau von Mietwohnungen
    • Wohnungsbau und Modernisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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