SprachFit

Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle:

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung "SprachFit" richtet sich an Einrichtungen in Baden-Württemberg, die Sprachförderung für Vorschulkinder im Jahr vor der Einschulung anbieten. Die Förderung umfasst Zuschüsse für Personal, das Sprachfördermaßnahmen in kleinen Gruppen durchführt. Diese Gruppen bestehen aus vier bis zwölf Kindern und die Förderung umfasst in der Regel 156 Stunden pro Jahr. Die Maßnahmen müssen den Vorgaben des Kultusministeriums entsprechen und das eingesetzte Personal muss eine spezielle Qualifizierung zur Sprachförderkraft nachweisen.

Die Sprachförderung soll in Kleingruppen stattfinden, um eine individuelle Betreuung zu gewährleisten. Die Einrichtungen müssen an einer Evaluation zur Sprachförderung teilnehmen, die vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg durchgeführt wird. Ziel ist es, die Sprachkompetenz der Kinder zu verbessern und sie optimal auf die Schule vorzubereiten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale, kirchliche, gemeinnützige oder freie Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen sowie für Schulträger in Baden-Württemberg. Diese Einrichtungen sollten Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter anbieten und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, um die Zuschüsse für Personal zu erhalten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Keine Angabe
  • Ansprechpunkt: L-Bank
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Trägerschaft (kommunal, kirchlich, gemeinnützig, frei)
    • Durchführung von Sprachförderung im Schuljahr 2025/2026
    • Einhaltung der Vorgaben des Kultusministeriums
  • Mögliche Ausschlusskriterien: Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung: L-Bank
  • Thema der Förderung: Sprachförderung für Vorschulkinder

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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