Zuschuss

Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

Wenn Sie als Kommune städtebauliche Maßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Sie richtet sich an Vorhaben, die Städte und Orte lebendiger, sozialer und nachhaltiger machen sollen. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden sowohl größere Gesamtmaßnahmen in einem Gebiet als auch einzelne Vorhaben. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen für Stadt- und Ortskerne, für Quartiere und für nachhaltige Stadtentwicklung. Die Förderung erfolgt auf Grundlage jährlicher Programmausschreibungen.

Für die Förderung gelten bestimmte Bedingungen. Das Vorhaben muss zu den Zielen der Städtebauförderung passen und gut geplant sein. Außerdem muss die Finanzierung gesichert sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, die städtebauliche Maßnahmen planen oder umsetzen wollen. Auch Gemeindeverbände können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die Teil eines städtebaulichen Konzepts sind und einen klaren Nutzen für ein Gebiet haben.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30.9. des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antrag vor Beginn des Vorhabens
    • integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorhanden
    • Vorhaben passt zu einem städtebaulichen Konzept
    • Vorhaben dient den Zielen und Zwecken der Städtebauförderung
    • ausreichende Planungssicherheit
    • Finanzierung der Maßnahme gesichert
    • bei Gesamtmaßnahmen: Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel
    • bei Einzelvorhaben: erhebliche städtebauliche Bedeutung
    • bei Einzelvorhaben: zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50.000 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Antrag nach Beginn des Vorhabens
    • fehlendes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
    • keine gesicherte Finanzierung
    • fehlende Zuordnung zu einer aufgenommenen Gesamtmaßnahme bei Teilmaßnahmen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Städtebau und Stadterneuerung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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