Zuschuss

Städtebauliche Erneuerung in Sachsen

Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereiten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen fördert die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie gilt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in abgegrenzten Fördergebieten mit städtischen Strukturen. Die Maßnahmen bestehen aus mehreren Einzelmaßnahmen, die zusammen geplant und umgesetzt werden. Es gibt dafür verschiedene Teilprogramme. Dazu gehören Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Anträge müssen zu festgelegten Terminen über das Förderportal gestellt werden.

Die Förderung unterstützt Vorhaben, die Städte und Ortskerne verbessern und Quartiere weiterentwickeln. Dabei geht es um Planung, Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen. Auch die Prüfung der finanziellen Mittel gehört dazu. Die Förderung ist an bestimmte Regeln gebunden. Für die einzelnen Programme können weitere Bedingungen gelten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Gemeinden im Freistaat Sachsen sinnvoll. Sie richtet sich an Kommunen, die städtebauliche Missstände oder Funktionsverluste beheben wollen. Auch Vorhaben in Stadt- und Ortskernen oder in Quartieren können passen. Die Kommunen können die Mittel unter bestimmten Bedingungen an Dritte weiterleiten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • zu festgelegten Terminen
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen
    • städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten
    • planerische Vorbereitung der Gesamtmaßnahme
    • Bezug zu städtebaulichen Missständen und Funktionsverlusten
    • Festlegung von Einzelmaßnahmen
    • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
    • Prüfung der Verfügbarkeit finanzieller Mittel
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
  • Thema der Förderung
    • Städtebauliche Erneuerung in Sachsen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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