Zuschuss

Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021

Wenn Sie bei dem Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 Schäden erlitten haben und Ihre Infrastruktur und Gebäude wieder aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft beim Wiederaufbau nach den Starkregen- und Hochwasserschäden im Juli 2021 in Sachsen. Sie unterstützt die Beseitigung von Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur. Auch Unternehmen können Hilfe bekommen, wenn sie durch die Unterbrechung der Geschäftstätigkeit Einkommenseinbußen hatten. Die Förderung ist ein Zuschuss.

Die Hilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Die Schäden müssen mit dem Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 zusammenhängen. Außerdem müssen die Schäden in bestimmten Landkreisen in Sachsen entstanden sein. Der Wiederaufbau darf bereits vor der Antragstellung begonnen haben, aber nicht vor dem 10. Juli 2021.

Für die Förderung gelten feste Regeln zu Schadenhöhe und Notlage. Die Schäden müssen mindestens 5.000 Euro betragen, bei öffentlicher Infrastruktur mindestens 10.000 Euro. Es gibt auch Fälle, in denen keine Förderung möglich ist, zum Beispiel bei fehlender Genehmigung oder fehlenden Vorsorgemaßnahmen. Anträge sind bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu stellen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, Unternehmen und andere Träger, die durch das Hochwasser im Juli 2021 in Sachsen stark geschädigt wurden. Sie richtet sich an Personen und Organisationen, die ihre Gebäude, Anlagen oder Infrastruktur wieder aufbauen müssen. Auch Unternehmen mit Einkommensverlusten durch die Unterbrechung des Betriebs können profitieren. Wichtig ist, dass die Schäden unverschuldet entstanden sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für Schäden an kommunaler Infrastruktur: 30.06.2023
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Schäden stehen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Starkregen und Hochwasser im Juli 2021
    • Schäden sind in Sachsen in bestimmten Landkreisen entstanden
    • unverschuldete Notlage liegt vor
    • Mindestschaden: 5.000 Euro
    • bei öffentlicher Infrastruktur: mindestens 10.000 Euro
    • bei Unternehmen: Betrieb im Haupterwerb und Wiederaufnahme des Betriebs in Sachsen nach Bewilligung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine unverschuldete Notlage
    • Gebäude ohne erforderliche Genehmigung errichtet
    • Gebäude in Überschwemmungsgebieten errichtet, außer innerhalb historisch gewachsener Gemeinden
    • fehlende Vorsorgemaßnahmen
    • keine erfolgversprechenden Selbsthilfemaßnahmen durchgeführt
    • Antragstellung als Unternehmen, Privatperson, Verein oder Kirche nicht mehr möglich
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Thema der Förderung
    • Beseitigung von Starkregen- und Hochwasserschäden
    • Wiederaufbau von Gebäuden, Anlagen und öffentlicher Infrastruktur

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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