Zuschuss

Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

Wenn Sie eine ambulante Pflegeeinrichtung in Niedersachsen betreiben und die Pflege in ländlichen Gebieten stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt ambulante Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen mit einem Zuschuss. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die die ambulante Pflege im ländlichen Raum stärken. Dazu gehören zum Beispiel bessere Arbeitsbedingungen, mehr Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und neue Konzepte für Qualifizierung und Versorgung. Auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte können gefördert werden. Außerdem sind digitale Lösungen in der Pflege möglich, etwa neue EDV-Systeme, telepflegerische Anwendungen oder andere technische Hilfen.

Die Förderung ist für Vorhaben gedacht, die die Pflege vor Ort verbessern und die Arbeit der Pflegekräfte erleichtern. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Pro Projekt sind höchstens 40.000 Euro möglich. Die Laufzeit eines Projekts darf höchstens 12 Monate betragen. Bei Kooperationsprojekten kann jeder teilnehmende Träger zusätzlich bis zu 2.000 Euro erhalten.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Förderung gilt für Niedersachsen und richtet sich an Vorhaben im ländlichen Raum.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen, die in Niedersachsen tätig sind. Besonders geeignet ist sie für Einrichtungen, die ihre Arbeit im ländlichen Raum verbessern wollen. Auch Kooperationen zwischen mehreren Trägern können davon profitieren. Wichtig ist, dass die Einrichtung die nötigen Voraussetzungen erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen
    • Mehrheit der Pflegestandorte in Niedersachsen
    • Standorte außerhalb bestimmter Großstädte in Niedersachsen
    • allgemeine Fördervoraussetzungen nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz
    • Versorgungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch V
    • Vergütung der Beschäftigten entsprechend dem Sozialgesetzbuch XI
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben ohne Antrag vor Beginn
    • Standorte in bestimmten Städten, wenn dadurch die Voraussetzungen nicht erfüllt sind
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
    • Arbeits- und Rahmenbedingungen
    • Kooperation und Vernetzung
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    • Digitalisierung in der Pflege

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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