Zuschuss

Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen haben oder eine Forschungseinrichtung vertreten und ein Projekt im Technologiebereich planen, das das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein aufzeigt und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft fördert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte im Technologiebereich in Schleswig-Holstein. Sie hilft dabei, das Innovationspotenzial des Landes sichtbar zu machen. Außerdem soll sie den Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft stärken. Gefördert werden zum Beispiel Ausstellungen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Auch Maßnahmen, die über Technik und Innovation informieren, können unterstützt werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Die Höhe hängt von der Art des Antragstellers und den Ausgaben ab. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und ähnliche Organisationen mit Bezug zu Schleswig-Holstein. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die Innovation, Technologietransfer oder die Darstellung des Standorts fördern. Auch kleine und mittlere Unternehmen können profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben nicht nur einem einzelnen Betrieb dient.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Ideen- und Projektskizzen spätestens 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme
    • Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder Bezug des Projekts zu Schleswig-Holstein
    • besondere innovations-, technologie-, technologietransfer- oder landesentwicklungspolitische Interessen des Landes
    • Gesamtfinanzierung ist gesichert
    • begründete Aussicht auf Erfolg
    • Vorhaben ist nach Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage vertretbar
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen, die vorrangig einzelbetrieblichen Interessen dienen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  • Thema der Förderung
    • Technologiebereich
    • Innovation
    • Technologietransfer
    • Ausstellungen und Veranstaltungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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