Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Teichpflege und zur naturgerechten Teichbewirtschaftung in Sachsen. Ziel ist es, bedrohte und kulturhistorisch wertvolle Teiche zu erhalten. Außerdem geht es um den Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt. Gefördert werden Vorhaben, die Teiche pflegen, Lebensräume verbessern und naturschutzgerecht bewirtschaften. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Es gibt verschiedene Arten von Vorhaben, die unterstützt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Teichpflege, Artenschutz, Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie bestimmte Formen der Biokarpfen- und Naturschutzteichbewirtschaftung. Auch Maßnahmen ohne Fischbesatz oder mit bestimmten Besatzformen können dazugehören. Die genaue Förderung hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab.
Der Antrag soll online über das Portal DIANAweb gestellt werden. Für jährliche Auszahlungsanträge gilt eine Frist bis zum 15. Mai eines Jahres. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen und für Flächen in Sachsen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen und Organisationen, die Teiche pflegen oder naturschutzgerecht bewirtschaften wollen. Dazu gehören je nach Maßnahme Aquakulturunternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbände und regionale Akteurinnen und Akteure. Sie passt besonders gut, wenn der Schutz von Teichen, Arten und Lebensräumen im Mittelpunkt steht.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Jährliche Auszahlungsanträge bis zum 15. Mai eines Jahres
- Ansprechpunkt
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahmen zur Teichpflege und naturgerechten Teichbewirtschaftung
- Vorhaben zur Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche
- Schutz und Verbesserung der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt
- Flächen müssen in Sachsen liegen und in einem Feldblock des sächsischen Landwirtschaftlichen Flächeninformationssystems
- Mindestschlaggröße von 0,1000 Hektar
- Pro Teich nur ein Bruttoschlag
- Schlagbezogene Angaben müssen digital dokumentiert werden
- Pflege- und Sicherungsarbeiten müssen zur Erhaltung der Teiche durchgeführt werden
- Teichnutzfläche und funktionaler Röhrichtgürtel müssen dauerhaft erhalten bleiben
- Maßnahmen müssen ortsfest durchgeführt werden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Bau von Gebäuden im Uferbereich oder auf Teichdämmen ist nicht erlaubt
- Uferbefestigungen mit Mauerwerk oder ähnlichen Wänden sind nicht erlaubt
- Förderung nur für Vorhaben gemäß der Förderkulisse Teiche
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Thema der Förderung
- Teichpflege
- naturgerechte Teichbewirtschaftung
- Naturschutz
- Schutz der biologischen Vielfalt
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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