Zuschuss

Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau. Gefördert wird die Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Märkten sowie die Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen. Auch Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter, Verbraucherinformationen, Leistungsschauen berufsständischer Organisationen, Präsentationen ländlichen Brauchtums und Berufswettbewerbe können Zuschüsse erhalten.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe von der Art der Maßnahme abhängt. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben. Regionale Messen und Ausstellungen müssen im Land Brandenburg stattfinden. Bei Gemeinschaftsständen auf Messen und Märkten ist die Teilnahme von mindestens fünf Unternehmen erforderlich.

Anträge sind an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zu richten. Die Förderung unterstützt insbesondere die Pflege und Erschließung von Märkten sowie die Absatzförderung landwirtschaftlicher Produkte und Leistungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus. Auch Unternehmen und Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen können die Förderung nutzen. Sie ist sinnvoll für alle, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Brandenburg haben und ihre Produkte oder Dienstleistungen auf Messen und Ausstellungen präsentieren oder Absatzprojekte durchführen möchten.

Kerndaten

  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg
    • Regionale Messen und Ausstellungen müssen in Brandenburg stattfinden
    • Bei Gemeinschaftsständen mindestens 5 teilnehmende Unternehmen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
  • Thema der Förderung
    • Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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