Zuschuss

Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und Nachteile durch Straßenbaumaßnahmen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Berlin unterstützt Gewerbetreibende, wenn sie durch besonders umfangreiche und lange Straßenbaumaßnahmen starke Nachteile haben. Die Hilfe gibt es als Zuschuss. Sie ist für Fälle gedacht, in denen die Baumaßnahmen zu existenzgefährdenden Umsatzrückgängen führen.

Die Förderung ist nicht für alle Bauarbeiten gedacht. Kein Anspruch besteht bei Maßnahmen privater Ver- und Entsorgungsunternehmen, bei privaten Dienstleistern oder bei reinen Hochbaumaßnahmen. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab.

Der Antrag muss formgebunden bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gestellt werden. Dabei wird die gesamte wirtschaftliche Lage berücksichtigt. Die Förderung soll 35.000 Euro für 12 Monate Bauzeit nicht übersteigen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gewerbetreibende in Berlin, die durch Straßenbaumaßnahmen an ihrem Standort starke wirtschaftliche Probleme haben. Sie richtet sich an Personen, deren Umsatzrückgang so groß ist, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken können. Angestellte eines Gewerbebetriebs können die Förderung nicht erhalten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Gewerbe muss bereits seit mindestens 6 Monaten vor Beginn der Baumaßnahme am betroffenen Standort betrieben worden sein.
    • Die Straßenbaumaßnahmen müssen vom Land Berlin durchgeführt oder koordiniert werden.
    • Der Umsatzrückgang muss existenzgefährdend sein.
    • Eigene Rücklagen und finanzielle Reserven müssen ausgeschöpft sein.
    • Weitere Einkünfte oder privates Vermögen dürfen nicht zur Verfügung stehen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen privater Ver- und Entsorgungsunternehmen
    • Maßnahmen privater Dienstleister
    • reine Hochbaumaßnahmen
    • Angestellte eines Gewerbebetriebs
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Thema der Förderung
    • Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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