Zuschuss

Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – unser Weg in eine inklusive Gesellschaft

Wenn Sie Projekte zur Inklusion anstoßen und so dazu beitragen, den Landesaktionsplan „einfach machen“ umzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 11.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Projekte, die Inklusion stärken und den Landesaktionsplan „einfach machen“ umsetzen. Es gibt Geld als Zuschuss für Maßnahmen, die Menschen mit Beeinträchtigungen mehr Teilhabe ermöglichen. Gefördert werden zum Beispiel Kurse, Seminare, Schulungen, Fachveranstaltungen, Informationsmaterialien und Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit. Auch Investitionen für barrierefreie öffentliche Angebote und Dienstleistungen können unterstützt werden. Außerdem sind sonstige Vorhaben möglich, wenn sie die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen, die inklusive Projekte planen und Barrieren abbauen wollen. Sie richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Menschen mit Beeinträchtigungen, zum Beispiel bei Bildung, Sensibilisierung oder barrierefreien Angeboten. Auch Einrichtungen, die Teilhabe im Alltag verbessern möchten, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Sozialagentur Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben mit inklusivem Ansatz
    • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen
    • Kurse, Seminare oder ähnliche Veranstaltungen mit mindestens 8 Personen ohne Tagungspersonal
    • Teilnehmende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Sachsen-Anhalt
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Landeseinrichtungen sind ausgeschlossen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“
    • Inklusion
    • Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen
    • Barrierefreiheit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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