Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen, die die Inklusion verbessern. Es geht dabei um Vorhaben, die die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen helfen. Gefördert werden zum Beispiel Sensibilisierungsmaßnahmen, bessere kommunikative Barrierefreiheit und Maßnahmen für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag wird bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen. Sie passt für Einrichtungen, die ein Projekt zur Inklusion planen und dabei die Vorgaben des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung beachten. Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keinen Antrag mehr stellen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben muss zu den Maßnahmen im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention passen.
- Der integrative Ansatz muss durch einen inklusiven ersetzt werden.
- Das Projekt muss zeitlich, finanziell und thematisch abgegrenzt sein.
- Der Zuschuss muss für das Erreichen des Vorhabenziels erforderlich sein.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen.
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
- Thema der Förderung
- Umsetzung inklusiver Maßnahmen
- Inklusion
- Barrierefreiheit
- Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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