Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Sachsen unterstützt örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit einem Zuschuss. Gefördert werden Maßnahmen, die die kommunale Verantwortung für Jugendhilfe stärken und die örtliche Jugendhilfeplanung unterstützen. Die Förderung hilft beim Stabilisieren und beim bedarfsgerechten Ausbau von Angeboten der Jugendhilfe. Dazu gehören zum Beispiel Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendgerichtshilfe sowie Familienbildung und familienunterstützende Beratung.
Der Zuschuss wird als Pauschale berechnet. Die Höhe hängt von einer Grundpauschale und der Zahl der jungen Menschen in der Kommune ab. Der Antrag muss bis zum 30.11. des Vorjahres gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen, die als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe handeln. Sie passt besonders gut, wenn die Jugendhilfe vor Ort geplant, gestärkt und ausgebaut werden soll. Wichtig ist, dass die Maßnahmen Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind. Auch die Weitergabe der Mittel an freie Träger spielt eine wichtige Rolle.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 30.11. des Vorjahres
- Ansprechpunkt
- Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Projekt muss Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein
- Mittel sollen hauptsächlich an Träger der freien Jugendhilfe weitergeleitet werden
- qualitative und quantitative Leistungsstandards des Landesjugendamtes müssen umgesetzt werden
- ein angemessener Anteil an grundlegenden Angeboten und Leistungen muss erbracht werden
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherten Angaben im Text
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Thema der Förderung
- Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Stärkung der kommunalen Verantwortung für Leistungen der Jugendhilfe
- Unterstützung der örtlichen Jugendhilfeplanung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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