Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft beim Wiederaufbau von öffentlicher Infrastruktur nach Naturkatastrophen. Es geht um Schäden, die durch Ereignisse wie Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände entstanden sind. Unterstützt werden Maßnahmen, die die beschädigte Infrastruktur wiederherstellen. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für grundsätzlich versicherbare, aber nicht versicherte Objekte kann sich der Zuschuss verringern. Die Maßnahme muss Teil eines bestätigten Wiederaufbauplans sein. Außerdem muss die Schadenshöhe eine bestimmte Mindestgrenze erreichen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche und kirchliche Träger, die Schäden an ihrer Infrastruktur nach einer Naturkatastrophe beheben müssen. Dazu gehören vor allem Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, bestimmte juristische Personen mit öffentlichen Einrichtungen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften. Auch Träger klösterlicher Einrichtungen können sie nutzen. Wichtig ist, dass die betroffene Infrastruktur im Freistaat Sachsen liegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- Für Verkehrsinfrastruktur sowie öffentliche Wege und Plätze: Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Es muss eine Naturkatastrophe von überörtlicher Bedeutung vorliegen.
- Der Schaden muss durch die Naturkatastrophe verursacht worden sein.
- Die Maßnahme muss Teil eines bestätigten Wiederaufbauplans sein.
- Die Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur muss notwendig sein.
- Die Schadenshöhe muss mindestens 10.000 Euro betragen.
- Für nicht-kommunale Träger gilt mindestens 5.000 Euro Schadenshöhe.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Feststellung des Kabinetts über eine Naturkatastrophe.
- Kein Nachweis, dass die Naturkatastrophe den Schaden verursacht hat.
- Die Maßnahme ist nicht als Teil eines Wiederaufbauplans bestätigt.
- Die Schadenshöhe erreicht die Mindestgrenze nicht.
- Anbieter der Förderung
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- Thema der Förderung
- Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur nach Elementarschäden
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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