Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft Betrieben aus der Land-, Forst- und Weinwirtschaft nach dem Hochwasser und Starkregen am 14. und 15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz. Es gibt Geld als Zuschuss, wenn durch die Naturkatastrophe Schäden oder Einkommensverluste entstanden sind. Gefördert werden nur bestimmte Gebiete in Rheinland-Pfalz. Die Schäden müssen mit der Naturkatastrophe direkt zusammenhängen. Es gibt auch Regeln dazu, welche Schäden anerkannt werden und welche nicht.
Die Förderung kann für viele Arten von Schäden genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Gebäuden, Maschinen, Vorräten, Flächen, Wegen, Bewässerungsanlagen und Forstkulturen. Auch Kosten für Entsorgung, Wiederherstellung, Gutachten und nötige Genehmigungen können dazugehören. Die Schäden müssen mindestens 5.000 Euro betragen. In besonderen Fällen kann die Förderung höher ausfallen.
Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden. Zuständig sind je nach Betriebssitz bestimmte Kreisverwaltungen oder das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel. Für Flächen in Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Stelle in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die genauen Regeln hängen vom Standort des Betriebs und der geschädigten Flächen ab.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betriebe, die land-, forst- oder weinbauliche Flächen bewirtschaften und durch das Hochwasser oder den Starkregen geschädigt wurden. Auch Betriebe aus Aquakultur, Binnenfischerei, Imkerei, Wanderschäferei und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können dazugehören. Wichtig ist, dass die Schäden in den genannten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind. Der Betriebssitz muss außerdem in einem der genannten Kreise oder in Trier liegen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens 31.12.2024
- Ansprechpunkt
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Betriebssitz in einem der genannten Kreise oder in der kreisfreien Stadt Trier
- Schäden stehen in direktem Zusammenhang mit der Naturkatastrophe vom 14.7.2021 und 15.7.2021
- Bewirtschaftung land-, forst- oder weinbaulicher Flächen einschließlich Sonderkulturflächen
- auch möglich für Aquakultur, Binnenfischerei, Imkerei, Wanderschäferei und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- betriebliche Schäden mindestens 5.000 Euro
- mögliche Ausschlusskriterien
- Gebäude, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses nicht nutzbar waren
- Gebäude, die bei Eintritt der Naturkatastrophe zum Rückbau vorgesehen waren
- Unternehmen mit Insolvenz zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe, außer bei Sanierung in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder bestätigtem Insolvenzplan
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben
- Anbieter der Förderung
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel
- Thema der Förderung
- Wiederaufbau nach Hochwasser und Starkregen
- Land- und Forstwirtschaft
- Weinbau
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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