Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern nach dem Hochwasser und Starkregen im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz. Sie können Geld bekommen, wenn durch die Naturkatastrophe Sachschäden oder Einkommenseinbußen entstanden sind. Auch Kosten für Gutachten und wichtige vorübergehende Maßnahmen können gefördert werden.
Die Förderung ist ein Zuschuss. Er kann für Reparaturkosten oder für den wirtschaftlichen Wert des beschädigten Vermögens vor der Katastrophe genutzt werden. Für Einkommenseinbußen gibt es ebenfalls Unterstützung, wenn sie direkt durch das Schadensereignis entstanden sind. Die Schäden müssen durch ein Gutachten nachgewiesen werden.
Der Antrag muss online gestellt werden. Dafür gibt es eine Frist. Zuständig sind je nach Fall die IHK, die HWK, die ISB oder bei Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Selbstständige, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die in den betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz Schäden oder Einnahmeverluste hatten. Sie passt besonders, wenn die Schäden direkt durch das Hochwasser oder den Starkregen vom 14. und 15. Juli 2021 entstanden sind. Auch bestimmte Infrastrukturbetreiber und Träger können unter Bedingungen dazugehören. Wichtig ist, dass die Betriebsstätte in einem der genannten Gebiete liegt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens 31.12.2024
- Ansprechpunkt
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- für eine Erstberatung zur Antragstellung: IHK Koblenz, HWK Koblenz, IHK Trier oder HWK Trier
- für Krankenhäuser oder Rehabilitationseinrichtungen: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Betriebsstätte in einem der genannten Gebiete in Rheinland-Pfalz
- direkter ursächlicher Zusammenhang mit der Naturkatastrophe vom 14.7.2021 und 15.7.2021
- Bestätigung der zuständigen Gemeinde
- Schäden an der Betriebsstätte oder Unterbrechung der Geschäftstätigkeit mit Einkommenseinbußen
- Schäden an der Betriebsstätte mindestens 5.000 Euro
- mögliche Ausschlusskriterien
- Insolvenz zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe, außer bei Sanierung in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder bestätigtem Insolvenzplan
- keine Folge einer Rückforderungsanordnung der EU
- nach Bewilligung wird der Geschäftsbetrieb nicht wieder in Rheinland-Pfalz aufgenommen
- Anbieter der Förderung
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Land Rheinland-Pfalz und Bund
- Thema der Förderung
- Beseitigung von Schäden und Einkommenseinbußen nach Hochwasser und Starkregen
- Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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