Zuschuss

Wiedereinstiegsstipendien

Wenn Sie nach Beendigung der Elternzeit Ihr Studium wieder aufnehmen oder in Ihren akademischen Beruf wieder einsteigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bietet Wiedereinstiegsstipendien für Frauen an, die nach der Elternzeit ihr Studium oder ihre wissenschaftliche Karriere wieder aufnehmen möchten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der für Promotionsvorhaben bis zu 985 Euro pro Monat und für Habilitationsvorhaben bis zu 1.285 Euro pro Monat beträgt. Zusätzlich gibt es einen Familienzuschlag von 100 Euro pro Kind und Monat. Der Zuschuss wird für maximal 12 Monate gewährt, wobei für den Wiedereinstieg promovierter Wissenschaftlerinnen eine Förderung von bis zu 6 Monaten möglich ist.

Um sich für die Stipendien zu bewerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine gute Note im vorherigen Hochschulabschluss und eine Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit aus familiären Gründen. Anträge müssen bis zum 31. März für das laufende Jahr oder bis zum 30. September für das folgende Jahr bei der zuständigen Universität eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Frauen, die nach einer Elternzeit oder familiären Verpflichtungen in die Wissenschaft zurückkehren möchten. Zielgruppe sind insbesondere promovierte Wissenschaftlerinnen, die ihre wissenschaftliche Arbeit unterbrochen haben und nun wieder einsteigen wollen. Auch Frauen, die ihre Promotion oder Habilitation abschließen möchten, können von dieser Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist:
    • 31. März für das laufende Jahr
    • 30. September für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt: zuständige Universität Sachsen
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Hochschulabschluss mit mindestens „gut“
    • Altersgrenze: 37 Jahre für Promotion, 42 Jahre für Habilitation
    • Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit mindestens 9 Monate
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Überschreitung der Altersgrenze
    • Fehlende Nachweise über wissenschaftliche Qualifikationen
  • Anbieter der Förderung: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
  • Thema der Förderung: Wiedereinstieg in die wissenschaftliche Arbeit, Frauenförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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