Zuschuss

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)

Wenn Sie Informationsveranstaltungen und Bildungsvorhaben planen, mit denen die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bietet Zuschüsse für Informationsveranstaltungen und Bildungsvorhaben, die die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes fördern. Diese Förderung richtet sich an Bildungseinrichtungen, die Kurse, Workshops oder Demonstrationen in der Land- und Forstwirtschaft organisieren. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, abhängig von der Art der Maßnahme. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Bildungseinrichtungen müssen qualifiziertes Personal haben und das Vorhaben muss in Thüringen stattfinden. Für Betriebsaustausche sind auch Besuche außerhalb Thüringens möglich. Mindestens acht Teilnehmer müssen an den Veranstaltungen teilnehmen, sonst wird der Zuschuss gekürzt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bildungseinrichtungen, die Bildungsangebote oder Informationsveranstaltungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft planen. Dazu gehören beispielsweise Schulen, Volkshochschulen oder andere Bildungsträger, die Fachwissen vermitteln möchten. Auch Betriebe in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die ihre Mitarbeiter weiterbilden wollen, können von dieser Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
  • Fördergebiet: Thüringen
  • Anbieter der Förderung: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
  • Ansprechpunkt: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
  • Bewerbungsfrist:
    • 30. September für Vorhaben, die zwischen dem 1.1. und 30.4. des Folgejahres beginnen
    • 31. Januar für Vorhaben, die zwischen dem 1.5. und 31.8. desselben Jahres beginnen
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Qualifiziertes Personal in der Bildungseinrichtung
    • Mindestens 8 Teilnehmer aus Thüringen
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Vorhaben darf noch nicht begonnen haben
    • Fehlende Eignung des Personals

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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