Darlehen, Zuschuss

Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Wenn Sie klimagerechten Gemeinschaftswohnraum für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung oder für Studierende oder Auszubildende errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Bau und Umbau von klimagerechtem Gemeinschaftswohnraum in Rheinland-Pfalz. Es geht um Wohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Dafür können ein Darlehen und ein Tilgungszuschuss gewährt werden. Die Förderung gilt für Neubau, Ersatzneubau, Erweiterung sowie Ausbau, Umbau und Umwandlung. Auch bestimmte zusätzliche Baumaßnahmen können mit einem Zusatzdarlehen gefördert werden.

Gefördert werden Vorhaben, die bestimmte technische und soziale Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Barrierefreiheit, passende Wohnflächengrößen und die Einhaltung von Miet- und Belegungsbindungen. Bei manchen Vorhaben sind auch besondere Energie- und Baustandards wichtig. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Investorinnen und Investoren, die solche Wohnformen planen und bauen wollen. Dazu können Unternehmen und Privatpersonen gehören. Geeignet ist sie für Projekte für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie für Studierende oder Auszubildende. Auch gemischte Wohngruppen können gefördert werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen oder Wohngemeinschaften
    • Zweckbestimmung für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, pflegebedürftige volljährige Menschen, Studierende oder Auszubildende
    • Barrierefreie Ausführung
    • Einhaltung von Wohnflächengrößen
    • Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen
    • Eigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherten Angaben im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
  • Thema der Förderung
    • Wohnraumförderung für Gemeinschaftswohnungen und Wohngemeinschaften

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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