Darlehen, Zuschuss

Wohnraumförderung – Soziale Mietwohnraumförderung

Wenn Sie klimagerechte Mietwohnungen schaffen, die für einkommensschwache Haushalte und ältere oder behinderte Menschen bezahlbar sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen und einen Tilgungszuschuss erhalten.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden klimagerechte Wohnungen, die bezahlbar bleiben sollen. Das gilt besonders für Wohnungen für Menschen mit wenig Einkommen sowie für ältere und behinderte Menschen. Es gibt dafür zinsgünstige Darlehen und einen Tilgungszuschuss. Auch der Kauf von Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen kann gefördert werden.

Gefördert werden verschiedene Vorhaben, zum Beispiel Neubau, Ersatzneubau, Erweiterung sowie Umbau, Ausbau und Umwandlung. Auch Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, Wohnen im Alter und besonders energieeffiziente Gebäude können unterstützt werden. Für bestimmte Vorhaben sind zusätzliche Darlehen möglich. Unter bestimmten Bedingungen kann auch eine Landesbürgschaft beantragt werden.

Die Förderung ist an klare Vorgaben gebunden. Dazu gehören unter anderem Miet- und Belegungsbindungen, Einkommensgrenzen und Anforderungen an die Wohnfläche. Außerdem müssen die Baukosten bei bestimmten Maßnahmen eine Mindesthöhe erreichen. Für einige Förderungen ist auch eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte nötig.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bauherrinnen und Bauherren, die Mietwohnungen schaffen oder umbauen wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben mit bezahlbarem, klimagerechtem und barrierearmem Wohnraum. Auch für Projekte mit Wohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Haushalte mit geringem Einkommen ist sie geeignet. Ebenso kann sie für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mietwohnungen interessant sein, die Belegungsrechte verkaufen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Förderfähiges Bauvorhaben oder Verkauf von Belegungsrechten
    • Nachvollziehbarer Wohnungsbedarf
    • Einhaltung von Einkommensgrenzen
    • Einhaltung von Wohnflächenvorgaben
    • Einhaltung von Miet- und Belegungsbindungen
    • Eigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
  • Thema der Förderung
    • Wohnraumförderung für soziale Mietwohnungen
    • Neubau, Ersatzneubau, Umbau, Ausbau, Umwandlung und barrierefreies Wohnen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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