Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm „Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen“ unterstützt die Zusammenarbeit der Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es, die einheitliche Anwendung des Zollrechts und der Zollpolitik zu fördern, um den Binnenmarkt zu stärken und illegalen Handel zu verhindern. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken können. Außerdem können Aufträge durch öffentliche Ausschreibungen vergeben werden. Das Programm wird jährlich durch Arbeitsprogramme organisiert, die die Maßnahmen, Ergebnisse und Finanzierungsbeträge festlegen.
Die Teilnahme ist für Zollbehörden und andere zuständige Stellen in den EU-Mitgliedstaaten sowie bestimmten Beitritts- und Nachbarländern möglich. Die rechtlichen Grundlagen basieren auf einer EU-Verordnung, die die Ziele und Rahmenbedingungen des Programms festlegt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Zollbehörden und Institutionen, die mit zollbezogenen Tätigkeiten in den EU-Mitgliedstaaten und bestimmten Partnerländern befasst sind. Diese Stellen können von der finanziellen Unterstützung profitieren, um ihre Verwaltungskapazitäten und IT-Infrastruktur zu verbessern sowie Innovationen im Zollwesen voranzutreiben.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: keine Angabe
- Ansprechpunkt: Bundesministerium der Finanzen (BMF) | Poststelle@bmf.bund.de
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Einheitliche Anwendung des Zollrechts
- Zusammenarbeit im Zollwesen
- Aufbau von Verwaltungskapazitäten
- Förderung von Innovationen
- Anbieter der Förderung: Europäische Kommission
- Thema der Förderung: Zusammenarbeit im Zollwesen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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