Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Brandenburg unterstützt Familien mit geringem Einkommen bei einer Familienferienreise. Dafür gibt es einen Zuschuss für Übernachtungen in einer Familienferienstätte oder in einer anderen geeigneten Unterkunft. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Bedingungen. Der Antrag muss vor Reisebeginn gestellt werden.
Die Reise muss mit Kindern stattfinden. Der Aufenthalt am Ferienort muss mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen dauern. Gefördert werden nur Unterkünfte, die als Beherbergungsbetrieb oder Ferienunterkunft betrieben werden. Auch gemietete Wohnwagen, Wohnmobile oder Zeltplätze können dazugehören.
Der Zuschuss beträgt 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Für den Antrag ist eine Buchungsbestätigung nötig. Zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Familien mit geringem Einkommen, die gemeinsam mit Kindern verreisen möchten. Besonders berücksichtigt werden Familien in schwierigen Lebenslagen, zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund. Wichtig ist, dass die Familie in Brandenburg wohnt oder sich dort ständig aufhält. Auch der Bezug bestimmter Sozialleistungen kann eine Rolle spielen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Familienreise mit Kindern
- Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt in Brandenburg
- Bezug von Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Aufenthalt am Ferienort von mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen
- Unterkunft in einer Familienferienstätte oder anderen geeigneten Ferienunterkunft
- monatliches Einkommen darf die genannte Einkommensgrenze nicht überschreiten
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unterkünfte bei Verwandten
- private Wohnung
- private Wohnwagen oder private Wohnmobile
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Thema der Förderung
- Familienferienreisen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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