Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Projekte, die die Lebensgrundlagen von Menschen in Krisensituationen nachhaltig verbessern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und unterstützt Maßnahmen in vier wichtigen Bereichen: Ernährungssicherung, Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen, Katastrophenrisikomanagement sowie friedliches und inklusives Zusammenleben. Gefördert werden beispielsweise der Aufbau von Trinkwassersystemen, Schulen, Gesundheitszentren, Straßen und Brücken sowie Maßnahmen zur Friedensförderung und zur Reduzierung von Katastrophenrisiken. Die Förderung kann bis zu fünf Jahre laufen und deckt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben ab.
Die Projekte müssen im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung stehen und die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen in Krisengebieten zum Ziel haben. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen auf Menschen und lokale Strukturen ausgerichtet sind, die von einer Krise betroffen sind oder deren Selbsthilfefähigkeit stark eingeschränkt ist. Die Förderung richtet sich an Projekte, die langfristig und strukturbildend wirken, um den Wiederaufbau und die Stabilisierung in Krisenregionen zu unterstützen. Ein einstufiges Antragsverfahren ist vorgesehen, der Antrag muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Die Förderung ist an bestimmte rechtliche und fachliche Voraussetzungen gebunden. Antragstellende müssen juristische Personen mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit sein. Zudem müssen sie in der Lage sein, die Projekte fachlich, personell, organisatorisch und finanziell qualifiziert umzusetzen und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten.
Die Förderung unterstützt somit gezielt den Wiederaufbau und die Krisenbewältigung in besonders gefährdeten Regionen, indem sie nachhaltige und strukturstärkende Projekte ermöglicht. Sie trägt dazu bei, die Widerstandsfähigkeit von Menschen und Gemeinschaften gegenüber Krisen zu erhöhen und langfristige Entwicklungsperspektiven zu schaffen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland, die gemeinnützig sind und Projekte in Krisenregionen durchführen möchten. Sie richtet sich an Organisationen, die entwicklungspolitische Projekte planen und umsetzen, die die Lebensgrundlagen von Menschen in Krisensituationen verbessern. Besonders geeignet ist die Förderung für Akteure, die langfristige und nachhaltige Maßnahmen im Bereich Infrastruktur, Ernährung, Katastrophenschutz oder Friedensförderung realisieren wollen. Ausgeschlossen sind Projekte in akuten Gewaltkonfliktgebieten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Projekte im Einklang mit den entwicklungspolitischen Grundlinien der Bundesregierung
- Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen
- Fachliche, personelle, organisatorische und finanzielle Qualifikation der Antragstellenden
- Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannte Gemeinnützigkeit
- Ausrichtung auf Menschen und lokale Strukturen in Krisengebieten
- mögliche Ausschlusskriterien: Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten
- Anbieter der Förderung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Thema der Förderung: Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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